
Lt. BGH 2002 gilt, wenn eine Bank eine Frist zur Rückführung eines vergebenen Kontokorrentkredit s setzt, dass die Rückführung des Kredit s vor Fristablauf auch dann eine inkongruente Befriedigung darstellt, wenn die Bank rechtzeitig ankündigt, weitere Belastungen schon ab sofort nicht mehr zuzulassen.
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